Sachverhalt:
Der Kleintierzuchtverein 1918 Heddesheim e.V. betreibt bekanntermaßen seit Jahrzehnten die Kleintierzuchtanlage nahe Muckensturm.
Diese Einrichtung wird von vielen Mitgliedern mit ihren Parzellen intensiv genutzt. Auf dem Gelände befindet sich noch eine Ausstellungshalle und eine Gaststätte.
Im Mai diesen Jahres wurde festgestellt, dass die Hauptversorgungsstromleitung des Vereinsgeländes defekt ist und erneuert werden muss.
Dies hat der Verein der Verwaltung angezeigt und um Prüfung einer Bezuschussungsmöglichkeit gebeten.
Die Maßnahme wurde inzwischen aufgrund der ersichtlichen Dringlichkeit bereits ausgeführt, und ist auch bereits abgerechnet.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 8.579,96 €. Entsprechende Rechnungen liegen der Verwaltung vor.
In analoger Anwendung der Vereinsförderungsrichtlinie beträgt die maximale Förderung 1/3 des förderfähigen Aufwandes, welcher üblicherweise durch den Sportbund ermittelt wird. Dies entfällt in diesem Fall.
Somit wären 2.860 € (1/3 von 8.579,96 (2.859,98 €)) als Zuschuss zu gewähren.
Da die Maßnahme nicht vorhersehbar war, sind keine Mittel im Haushalt eingestellt, sondern wären überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Wunsch des Vereines auf Förderung analog der Vereinsförderungsrichtlinie zu entsprechen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Bezuschussung der in der Vorlage aufgeführten Maßnahme des Kleintierzuchtvereines 1918 e.V. mit 2.860 € zu.
Gleichzeitig werden entsprechende überplanmäßige Mittel genehmigt.